Gemeinderat ruft zum Mitmachen auf
Medienmitteilung der Gemeinde Spiez –
Der Gemeinderat will eine ortsverträgliche und nachhaltige Mobilität fördern
Mit der Revision des Verkehrsrichtplans will die Gemeinde Spiez die Bedingungen für den Fuss- und Veloverkehr verbessern und den öffentlichen Verkehr attraktiver gestalten. In einem ersten Schritt hat der Gemeinderat im Detail die heutige Verkehrssituation analysiert und eine Übersicht über den Massnahmenbedarf erstellt. Die Bevölkerung ist eingeladen, sich dazu bis am 30. September zu äussern und Anregungen abzugeben.
Der bestehende Richtplan Verkehr der Gemeinde Spiez stammt aus dem Jahr 1995. Seither sind neue Quartiere entstanden, die Bevölkerung der Gemeinde ist um 3'000 Einwohnerinnen und Einwohner gewachsen und die Freizeitmobilität hat zugenommen. Der neue Richtplan soll die Verkehrsführung mit der räumlichen Entwicklung und den Klimazielen der Gemeinde in Übereinstimmung bringen und die Bedürfnisse der verschiedenen Verkehrsteilnehmenden (sowie die Anliegen der verschiedenen Interessengruppen) besser aufeinander abzustimmen. Der Verkehrsrichtplan legt behördenverbindlich die strategischen Ziele und Grundsätze der Verkehrspolitik fest und gibt somit die Leitlinien für die künftige Verteilung des Strassenraums vor. Neben den Teilrichtplänen (Fussverkehr, Velo, ÖV, motorisierter Individualverkehr) wird er einen Erläuterungsbericht und Massnahmenblätter enthalten.
Mobilitätsstrategie Spiez 2050 als Basis
Als Grundlage für die Überarbeitung des Richtplans dient die Mobilitätsstrategie Spiez 2050. Diese Strategie hat die Gemeinde vor dem Hintergrund der immer knapperen räumlichen Ressourcen und der beschränkten finanziellen Mittel zusammen mit den Parteien, Ortsvereinen und weiteren Interessengruppen erarbeitet. Auch in der Verkehrspolitik soll die übergeordnete Vision der Gemeinde gelten: Spiez – für alle, mit allen. Abgestimmt mit den Mobilitätsstrategien der Agglomeration Thun und des Kantons Bern, setzt die Gemeinde auf eine Mobilität, die ökologische, soziale und wirtschaftliche Aspekte berücksichtigt und auch künftigen Generationen eine lebenswerte Zukunft ermöglicht. Deshalb will Spiez den Fuss- und Veloverkehr sowie den öffentlichen Verkehr fördern und den motorisierten Individualverkehr reduzieren.
In einem ersten Schritt hat der Gemeinderat den Handlungsbedarf analysiert und eine Übersicht über den Massnahmenbedarf erstellt. Dabei hat sich gezeigt: Ein grosser Teil des Verkehrsaufkommens ist hausgemacht. Im Zentrum hat es auch viel lokalen Durchgangsverkehr in die Agglomeration Thun, Krattigen und Wimmis. Insgesamt ergibt die Analyse, dass die Gemeinde über gute Voraussetzungen für eine verträgliche Mobilität mit einer stärkeren Rolle für den Fuss- und Veloverkehr und den ÖV verfügt
An mehreren Stellen lassen sich für Fussgängerinnen und Fussgänger mit relativ einfachen Massnahmen bessere Verbindungen, mehr Klarheit und zusätzliche Sicherheit schaffen. Für Velofahrende besteht bei Lattigen eine Lücke in der Veloverbindung von Spiezmoos nach Wimmis; auch sonst gibt es Schwachstellen (zu wenig Platz, fehlende Infrastruktur), etwa entlang den Kantonsstrassen Simmentalstrasse, Thunstrasse, Oberlandstrasse, Bahnhofstrasse und am Gwattstutz. Die Attraktivität des ÖV lässt sich unter anderem mit baulichen Massnahmen steigern: So sind zum Beispiel noch nicht alle Bushaltestellen im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde vollständig hindernisfrei. Ausführliche Informationen zum Handlungs- und Massnahmenbedarf finden sich auf der Projektwebseite www.verkehrsplanung-spiez.ch.
Bevölkerung soll sich einbringen
Am 27. August hat der Gemeinderat an einer öffentlichen Veranstaltung über den aktuellen Stand der Revision des Verkehrsrichtplans informiert. Nun ist die Bevölkerung eingeladen, bis am 30. September Rückmeldungen abzugeben und Anregungen zu deponieren; sei es via den eigens dafür eingerichteten E-Mailkanal auf der Projektwebseite oder per Brief an die Gemeindeverwaltung (Abteilung Hochbau/ Planung/Umwelt).
In einer nächsten Phase werden konkrete Massnahmen zur Verbesserung der heutigen Situation erarbeitet. Voraussichtlich Anfang 2025 schickt der Gemeinderat den revidierten Richtplan mit den konkreten Verbesserungsvorschlägen in die öffentliche Mitwirkung; dann haben alle Interessierten auch formell die Gelegenheit, eine Stellungnahme abzugeben.
Für die Umsetzung der Massnahmen gelten später die üblichen Bewilligungsverfahren. Je nach Höhe des Verpflichtungskredites für konkrete Massnahmen braucht es die Zustimmung des Gemeinderats, des Gemeindeparlaments oder der Stimmberechtigten. Bei Baugesuchen für einzelne Massnahmen kommt das normale Bewilligungsverfahren mit öffentlicher Auflage und Einsprachemöglichkeit zum Zug.